Rechtsprechung
BVerwG, 16.07.1954 - V B 75.54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- MDR 1954, 651
Wird zitiert von ... (9)
- BVerwG, 25.11.1996 - 9 B 636.96
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Zulassung der Revision wegen Divergenz (vgl. Beschluß vom 16. Juli 1954 - BVerwG 5 B 75.54 - MDR 1954, 652; Beschluß vom 22. Januar 1960 - BVerwG 8 B 37.59 - NJW 1960, 594). - BVerwG, 22.01.1960 - VIII B 37.59
Rechtsmittel
Diese Entscheidung ist allerdings erst nach der angefochtenen Entscheidung des Berufungsgerichts ergangen; doch ist bei Anwendung des § 53 Abs. 2 Buchst. c BVerwGG auch eine nach dem Berufungsurteil ergangene Entscheidung zu berücksichtigen (Beschluß vom 16. Juli 1954 - BVerwG V B 75.54 -, MDR 1954 S. 652). - BVerwG, 21.06.1956 - I C 10.55
Rechtsmittel
Die Revision gegen dieses Urteil ist durch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 16. Juli 1954 - BVerwG V B 75.54 - zugelassen worden.
- BVerwG, 29.01.1960 - VIII CB 11.60
Verfahrensmangel durch Mitwirkung zweier Beamter im Ruhestand an der Entscheidung …
16. Juli 1954 - BVerwG V B 75.54 - MDR 1954 S. 652 entschieden hat, nicht etwa auf den Zeitpunkt, zu dem die Frage erstmals aufgetaucht ist oder hätte aufgeworfen werden können. - BVerwG, 23.12.1957 - V B 84.57
Rechtsmittel
Ob das der Fall ist, richtet sich nach dem Zeitpunkt, zu dem die Beschwerdeentscheidung ergeht; vgl. den Beschluß des Gerichtsvom 16. Juli 1954 - BVerwG V B 75.54 - zu § 53 Abs. 2 c) BVerwGG. - BVerwG, 23.12.1957 - V B 83.57
Rechtsmittel
Ob das der Fall ist, richtet sich nach dem Zeitpunkt, zu dem die Beschwerdeentscheidung ergeht; vgl. den Beschluß des Gerichtsvom 16. Juli 1954 - BVerwG V B 75.54 - zu § 53 Abs. 2 c) BVerwGG. - BVerwG, 23.12.1957 - V B 85.57
Rechtsmittel
Ob das der Fall ist, richtet sich nach dem Zeitpunkt, zu dem die Beschwerdeentscheidung ergeht; vgl. den Beschluß des Gerichtsvom 16. Juli 1954 - BVerwG V B 75.54 - zu § 53 Abs. 2 c) BVerwGG. - BVerwG, 05.09.1955 - V B 104.55
Rechtsmittel
Nach § 53 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625) - BVerwGG - ist die Revision unter anderem zuzulassen, wenn die angefochtene Endentscheidung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht; maßgebender Zeitpunkt dafür, ob eine solche Abweichung vorliegt, ist der der Beschwerdeentscheidung, wie das Bundesverwaltungsgericht durchBeschluß vom 16. Juli 1954 - BVerwG V B 75.54 - entschieden hat. - BVerwG, 12.02.1955 - I B 153.54
Rechtsmittel
Das ist jedoch ohne Bedeutung; denn für die Frage, ob eine Revision wegen Abweichens im Sinne des § 53 Abs. 2 Buchst. c BVerwGG zuzulassen ist, kommt es nach allgemeinen Grundsätzen des Verfahrensrechts auf den Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung an (vgl. Beschluß des V. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 16. Juli 1954 - BVerwG V B 75.54 -).